Wie kommt ein Beschluss zustande?
Ein Beschluss besteht regelmäßig aus sechs Bestandteilen:
- Initiierung der Beschlussfassung,
- Beschlussantrag,
- Stimmabgabe,
- Feststellung des Abstimmungsergebnisses und ggf. Verkündung,
- ggf. Umsetzung.
Grundsätzlich müssen auf allen Stufen der Beschlussfassung die gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen Regeln für die Beschlussprozedur beachtet werden, damit ein wirksamer Beschluss zustande kommt. Allerdings kann in vielen Fällen auf die Einhaltung der Regeln für die Beschlussprozedur verzichtet werden.