Welche Formvorgaben müssen bei der Einberufung einer Präsenz-Gesellschafterversammlung beachtet werden?
Das Einladungsschreiben muss grundsätzlich als eingeschriebener Brief erfolgen (Einwurfeinschreiben, Übergabeeinschreiben, Einschreiben mit Rückschein, § 51 Abs. 1 GmbHG), wenn nicht im Gesellschaftsvertrag etwas anderes bestimmt ist. Moderne Gesellschaftsverträge lassen heute in aller Regel die Einladung per Email oder andere elektronische Kommunikationsmittel zu.