Aktuelle Beschlussvorlage

Zustimmung zum Abschluss einer D&O-Versicherung (Eckpunkte)

Der Geschäftsführung wird die Zustimmung erteilt,

  • eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) für den Geschäftsführer als versicherte Person

im Namen der und mit Wirkung für die Gesellschaft abzuschließen.

Die Zustimmung gilt nur für einen Vertragsschluss, der die folgenden Eckpunkte beachtet:

  • Deckungssumme von höchstens

  • Selbstbehalt für die versicherte Person von mindestens