Aktuelle Beschlussvorlage
Zustimmung zum Abschluss einer D&O-Versicherung (Eckpunkte)
Der Geschäftsführung wird die Zustimmung erteilt,
eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) für den Geschäftsführer als versicherte Person
im Namen der und mit Wirkung für die Gesellschaft abzuschließen.
Die Zustimmung gilt nur für einen Vertragsschluss, der die folgenden Eckpunkte beachtet:
Deckungssumme von höchstens
Selbstbehalt für die versicherte Person von mindestens