Aktuelle Beschlussvorlage
Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
Dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom zwischen der mit dem Sitz in als herrschender Gesellschaft (Organträger) und der mit dem Sitz in als beherrschter Gesellschaft (Organgesellschaft) wird rückwirkend ab Beginn von dessen Laufzeit zugestimmt.