Aktuelle Beschlussvorlage

Weisung an Geschäftsführung: Abschluss eines Vertrags (mit Anlage)

wird angewiesen,

  • den in der Anlage beigefügten mit

im Namen und mit Wirkung für die Gesellschaft abzuschließen.

Zum Abschluss des vorbezeichneten Rechtsgeschäfts wird zugleich Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt, soweit erforderlich.