Aktuelle Beschlussvorlage
Weisung an Geschäftsführung: Abschluss eines Vertrags (mit Anlage)
wird angewiesen,
den in der Anlage beigefügten mit
im Namen und mit Wirkung für die Gesellschaft abzuschließen.
Zum Abschluss des vorbezeichneten Rechtsgeschäfts wird zugleich Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt, soweit erforderlich.