Aktuelle Beschlussvorlage

Vollständige Ausnutzung genehmigten Kapitals gegen Bareinlagen

  1. Grundlage dieses Beschlusses ist des Gesellschaftsvertrags, wonach die Geschäftsführung ermächtigt ist, das Stammkapital der Gesellschaft bis zum durch Ausgabe von neuen Geschäftsanteilen gegen Bareinlagen um bis zu zu erhöhen.

  2. Das Stammkapital der Gesellschaft wird gegen Bareinlagen von insgesamt um auf durch Ausgabe von neuen Geschäftsanteilen im Nennbetrag von jeweils erhöht.

  3. Der Ausgabebetrag beträgt je Geschäftsanteil.

  4. Die neuen Geschäftsanteile sind ab gewinnberechtigt.

  5. Die Bareinlagen nebst Aufgeld sind sofort nach formgerechter Unterzeichnung der Übernahmeerklärung in voller Höhe zur Einzahlung fällig und auf das Konto der Gesellschaft einzuzahlen.

  6. Zur Übernahme der neuen Geschäftsanteile werden die Gesellschafter wie folgt zugelassen: .

    Die Gesellschafter werden aufgefordert, die neuen Anteile bis zum zu übernehmen. Nicht übernommene Anteile werden den anderen Gesellschaftern innerhalb von weiteren zur Übernahme angeboten. Sollten auch diese die Anteile nicht übernehmen wollen, behält sich die Geschäftsführung vor, auch außenstehende Dritte zur Übernahme zuzulassen.

  7. Gemäß der Ermächtigung in des Gesellschaftsvertrags beschließt die Geschäftsführung weiter, dass aufgrund der vollständigen Ausnutzung des genehmigten Kapitals mit der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister des Gesellschaftsvertrags (Genehmigtes Kapital) gestrichen wird und des Gesellschaftsvertrags (Stammkapital) folgende Fassung erhält:

    Stammkapital

    Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt – in Worten: ."