Aktuelle Beschlussvorlage

Teilung eines Gesellschafteranteils

  1. Der von gehaltene Geschäftsanteil mit laufender Nr. und einem Gesamt-Nennbetrag von wird in Geschäftsanteile mit einem Nennbetrag von je geteilt.

  2. Die Geschäftsführung wird angewiesen, eine aktualisierte Gesellschafterliste gemäß § 40 Abs. 1 GmbHG zum Handelsregister einzureichen.