Aktuelle Beschlussvorlage

Revalorisierung nach Einziehung (Neubildung eines Geschäftsanteils)

Mit Beschluss vom wurde die Einziehung der Geschäftsanteile von mit einem Gesamt-Nennbetrag von beschlossen, sodass die Summe der Nennbeträge der Geschäftsanteile und das satzungsmäßige Stammkapital nunmehr in Höhe von auseinanderfallen.

  1. Zur Wiederherstellung der Konvergenz der Nennbetragssumme aller Geschäftsanteile mit dem satzungsmäßigen Stammkapital werden neue Geschäftsanteile mit den laufenden Nummern zum Nennbetrag von je gebildet. Diese neugebildeten Geschäftsanteile werden der Gesellschaft als eigene Anteile zugeordnet.

  2. Die Geschäftsführung wird angewiesen, eine aktualisierte Gesellschafterliste gemäß § 40 Abs. 1 GmbHG zum Handelsregister einzureichen und eine Meldepflicht der Gesellschaft zum Transparenzregister zu prüfen und ggf. zu erfüllen.