Aktuelle Beschlussvorlage

Liquidation mit Einzeliquidator

  • wird als Geschäftsführer abberufen.

  • wird zum alleinigen, von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Liquidator bestellt.

  • vertritt die Gesellschaft allein, solange er alleiniger Liquidator ist. Ansonsten vertritt er die Gesellschaft gemeinschaftlich mit einem anderen Liquidator.

  • Die Bücher und Schriften der Gesellschaft werden nach Beendigung der Liquidation durch verwahrt.