Aktuelle Beschlussvorlage

Fortführung der aufgelösten Gesellschaft

Der Beschluss vom , , mit dem die Auflösung der Gesellschaft beschlossen wurde, wird nach folgender Maßgabe aufgehoben:
  1. Die Gesellschaft wird mit Wirkung zum heutigen Tage als Erwerbsgesellschaft fortgeführt.

  2. Mit der Verteilung des Gesellschaftsvermögens an die Gesellschafter ist noch nicht begonnen worden. Das Vermögen der Gesellschaft deckt die Verbindlichkeiten ab.

  3. Die amtierenden Geschäftsführer sind die Liquidatoren der Gesellschaft, soweit sie nicht abberufen werden.