Aktuelle Beschlussvorlage
Feststellung des Jahresabschlusses
Der als Anlage beigefügte
Jahresabschluss zum ,
der von der Geschäftsführung aufgestellt worden ist, wird hiermit festgestellt.
Die Geschäftsführung wird angewiesen, den Jahresabschluss zur Veröffentlichung beim elektronischen Unternehmensregister (unternehmensregister.de) einzureichen, sofern die Gesellschaft zur Veröffentlichung verpflichtet ist.