Aktuelle Beschlussvorlage

Einziehung ohne Zustimmung des betreffenden Gesellschafters aus sonstigem Grund

  1. Der/die Geschäftsanteil(e) von mit laufender Nr. und einem Gesamt-Nennbetrag von werden gemäß § des Gesellschaftsvertrags eingezogen. Die Geschäftsführung wird angewiesen, die Einziehung schriftlich und unter Beifügung dieses Einziehungsbeschlusses mitzuteilen.

  2. Die Geschäftsführung wird angewiesen, eine aktualisierte Gesellschafterliste gemäß § 40 Abs. 1 GmbHG zum Handelsregister einzureichen und eine Meldepflicht der Gesellschaft zum Transparenzregister zu prüfen und ggf. zu erfüllen.

  3. Die Gesellschaft hat für den eingezogenen Geschäftsanteil nach § des Gesellschaftsvertrags eine Abfindung in folgender Höhe zu zahlen: . Die Geschäftsführung wird angewiesen, die Abfindung zu ermitteln.

Begründung:

Die Voraussetzung einer Einziehung liegen vor:

  • Die eingezogenen Geschäftsanteile sind voll eingezahlt.

  • Die Zahlung der Abfindung kann aus dem über die Stammkapitalziffer hinaus vorhandenen Reinvermögen der Gesellschaft erfolgen, sodass keine Unterbilanz entsteht.

  • Die Einziehung ist im Gesellschaftsvertrag auch gemäß § 34 Abs. 1 GmbHG generell zugelassen.

  • Der in § des Gesellschaftsvertrags vorgesehene Einziehungsgrund ist gegeben, denn: .