Aktuelle Beschlussvorlage

Einforderung von ausstehenden Bareinlagen

  1. Die Gesellschafter haben auf die von ihnen bei der Gründung der Gesellschaft übernommenen Geschäftsanteile bislang jeweils der geschuldeten Einlage in bar eingezahlt.

  2. Die Geschäftsführung wird angewiesen, von den Gesellschaftern den ausstehenden Einlagenanteil unverzüglich einzufordern.