Aktuelle Beschlussvorlage

Bildung einer zweckgebundenen Rücklage (Projektrücklage)

Im Rechnungsabschluss zum wird von den vorhandenen Mitteln des Vereins der folgende Betrag als Rücklage zur Erfüllung der satzungsmäßigen Zwecke des Vereins im Sinne von § 62 Abs. 1 Nr. 1 Abgabenordnung eingestellt:

  • :

Die Rücklage ist für das folgende Projekt bestimmt: . Das Projekt wird dem Verein voraussichtlich die folgenden Kosten verursachen: . Der Projektabschluss ist für geplant.

Die für die Bildung einer zweckgebundenen Rücklage geltenden gesetzlichen Vorgaben werden beachtet:

  • Die Rücklage wird für bestimmte – die steuerbegünstigten Satzungszwecke verwirklichende – Projekte gebildet. (§ 62 Abs. 1 Nr. 1 AO)

  • Die Rücklage ist erforderlich, um die steuerbegünstigten, satzungsmäßigen Zwecke der Körperschaft nachhaltig erfüllen zu können. (§ 62 Abs. 1 Nr. 1 AO)

  • Für die Durchführung des Projekts bestehen bereits konkrete Zeitvorstellungen bzw. die Durchführung des Projekts ist zumindest bei den finanziellen Verhältnissen des Vereins in einem angemessenen Zeitraum möglich. (AEAO zu § 62 Abs. 1 Nr. 1)