Aktuelle Beschlussvorlage

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Zum neuen Geschäftsführer der Gesellschaft wird mit Wirkung ab bestellt:

  • ,
    geboren am ,
    wohnhaft in

ist berechtigt, die Gesellschaft einzeln zu vertreten.

wird von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, d.h. kann im Namen der Gesellschaft

  • sowohl mit sich im eigenen Namen (Selbstkontrahieren)

  • als auch als Vertreter eines Dritten (Doppelvertretung)

ein Rechtsgeschäft vornehmen.