Aktuelle Beschlussvorlage

Aufstockung nach Einziehung

Mit Beschluss vom wurde die Einziehung der Geschäftsanteile von mit einem Gesamt-Nennbetrag von beschlossen, sodass die Summe der Nennbeträge der Geschäftsanteile und das satzungsmäßige Stammkapital nunmehr in Höhe von auseinanderfallen.

  1. Zur Wiederherstellung der Konvergenz der Nennbetragssumme aller Geschäftsanteile mit dem satzungsmäßigen Stammkapital werden die Geschäftsanteile der verbleibenden Gesellschafter – ohne Gegenleistung oder Begründung einer Einlageverpflichtung – wie folgt nominell aufgestockt:

    • Die Geschäftsanteile von mit den laufenden Nummern zu dem Nennbetrag von jeweils werden um jeweils auf einen Nennbetrag von jeweils aufgestockt.

  2. Die Geschäftsführung wird angewiesen, eine aktualisierte Gesellschafterliste gemäß § 40 Abs. 1 GmbHG zum Handelsregister einzureichen und eine Meldepflicht der Gesellschaft zum Transparenzregister zu prüfen und ggf. zu erfüllen.