Welche Bezugsgrößen gibt es bei Mehrheitserfordernissen?

Bei der Prüfung, ob eine bestimmte Stimmenanzahl für die Annahme eines Beschlussvorschlags ausreicht, ist nicht nur die Mehrheitsschwelle, sondern auch die Bezugsgröße von entscheidender Bedeutung. Die Bezugsgröße antwortet auf die Frage: “Mehrheit wo von?”. 

Gängige Bezugsgrößen sind:

  • Mehrheit der abgegebenen Stimmen,
  • Mehrheit der stimmberechtigten Organmitglieder,
  • Mehrheit des vertretenen Kapitals,
  • Mehrheit des Kapitals.