Aktuelle Beschlussvorlage

Zustimmung zur Geschäftsführungsmaßnahme: Beauftragung eines Rechtsanwalts

Der Geschäftsführung wird die Zustimmung erteilt,

  • die Kanzlei mit

im Namen der und mit Wirkung für die Gesellschaft zu beauftragen.

Die Zustimmung gilt nur für eine Beauftragung, die die folgenden Vergütungsbedingungen erfüllt:

Zum Abschluss des vorbezeichneten Rechtsgeschäfts wird zugleich Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt, soweit hierfür erforderlich.