Aktuelle Beschlussvorlage
Zustimmung zur Geschäftsführungsmaßnahme: Beauftragung eines Rechtsanwalts
Der Geschäftsführung wird die Zustimmung erteilt,
die Kanzlei mit
im Namen der und mit Wirkung für die Gesellschaft zu beauftragen.
Die Zustimmung gilt nur für eine Beauftragung, die die folgenden Vergütungsbedingungen erfüllt:
Zum Abschluss des vorbezeichneten Rechtsgeschäfts wird zugleich Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt, soweit hierfür erforderlich.