Aktuelle Beschlussvorlage
Zustimmung zum Abschluss einer D&O-Versicherung (mit Anlage)
Der Geschäftsführung wird die Zustimmung erteilt, den in der Anlage beigefügten
Versicherungsvertrag über eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) für den Geschäftsführer als versicherte Person
im Namen der und mit Wirkung für die Gesellschaft abzuschließen.