Aktuelle Beschlussvorlage
Weisung an Geschäftsführung: Abschluss eines Vertrags (Eckpunkte)
wird angewiesen,
einen mit
im Namen der und mit Wirkung für die Gesellschaft abzuschließen.
Der abzuschließende muss die folgenden Eckpunkte erfüllen:
Zum Abschluss des vorbezeichneten Rechtsgeschäfts wird zugleich Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt, soweit erforderlich.