Aktuelle Beschlussvorlage

Weisung an Geschäftsführung: Abschluss eines Vertrags (Eckpunkte)

wird angewiesen,

  • einen mit

im Namen der und mit Wirkung für die Gesellschaft abzuschließen.

Der abzuschließende muss die folgenden Eckpunkte erfüllen:

Zum Abschluss des vorbezeichneten Rechtsgeschäfts wird zugleich Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt, soweit erforderlich.