Aktuelle Beschlussvorlage

Inflationsausgleichsprämie an Geschäftsführer

Die Gesellschaft gewährt ihrem Geschäftsführer zusätzlich zu der ohnehin geschuldeten Vergütung eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von

zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise. Der Betrag wird unverzüglich an ausgezahlt.

Die vorstehende Gewährung der Inflationsausgleichsprämie erfolgt in Anwendung des § 3 Nr. 11c Einkommensteuergesetz (EStG), wonach Zahlungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber in der Zeit vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise bis zu einem Betrag von 3 000 Euro steuerfrei gewährt werden dürfen.