Aktuelle Beschlussvorlage
Geschäftsführerwechsel mit typischen Zusätzen (Bundle)
Zum neuen Geschäftsführer der Gesellschaft wird mit sofortiger Wirkung bestellt:
,
geboren am ,
wohnhaft in .
ist berechtigt, die Gesellschaft einzeln zu vertreten.
wird von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, d.h. kann im Namen der Gesellschaft
sowohl mit sich im eigenen Namen (Selbstkontrahieren)
als auch als Vertreter eines Dritten (Doppelvertretung)
wird mit sofortiger Wirkung als Geschäftsführer abberufen.