Aktuelle Beschlussvorlage

Erteilung einer erweiterten Gesamtprokura

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geboren am ,
wohnhaft in ,

wird mit Wirkung ab derart

Gesamtprokura

erteilt, dass gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem Prokuristen die Gesellschaft vertritt und insoweit auch zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken befugt ist.

wird angewiesen, künftig mit dem Zusatz "per prokura" oder mit der voranzustellenden Abkürzung „ppa." für die Gesellschaft zu zeichnen.