Aktuelle Beschlussvorlage
Erteilung einer erweiterten Einzelprokura
,
geboren am ,
wohnhaft in ,
wird mit Wirkung ab
Einzelprokura
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken erteilt.
wird angewiesen, künftig mit dem Zusatz "per prokura" oder mit der voranzustellenden Abkürzung „ppa." für die Gesellschaft zu zeichnen.