Aktuelle Beschlussvorlage

Erteilung einer erweiterten Einzelprokura

,
geboren am ,
wohnhaft in ,

wird mit Wirkung ab

Einzelprokura

mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken erteilt.

wird angewiesen, künftig mit dem Zusatz "per prokura" oder mit der voranzustellenden Abkürzung „ppa." für die Gesellschaft zu zeichnen.