Aktuelle Beschlussvorlage
Erteilung einer einfachen Einzelprokura
,
geboren am ,
wohnhaft in ,
wird mit Wirkung ab
Einzelprokura
erteilt (ohne Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken).
wird angewiesen, künftig mit dem Zusatz "per prokura" oder mit der voranzustellenden Abkürzung „ppa." für die Gesellschaft zu zeichnen.