Überblick über die Arten der Beschlussfassung

Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A
Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A
letztes Update: 11.04.2024

Wel­chen Ar­ten der Be­schluss­fas­sung ste­hen zur Aus­wahl?

Das Gesetz stellt drei mögliche Arten der Beschlussfassung zur Verfügung:

  • Beschlussfassung in einer Präsenzversammlungen1,
  • Beschlussfassung ohne Versammlung als Umlaufbeschluss2,
  • Beschlussfassung in einer Video- oder Telefonkonferenz (auch “virtuelle Versammlung” oder “elektronische Versammlung” genannt)3

Diese Verfahren können durch entsprechende Regelungen im Gesellschaftsvertrag erweitert werden. Durch eine gesellschaftsvertragliche Regelung kann z.B. eine hybride Beschlussfassung (z.B. halb Präsenz- und halb Videoversammlung) als zusätzliche Art der Beschlussfassung vorgesehen werden.

Wor­in un­ter­schei­den sich die ver­schie­de­nen Ar­ten der Be­schluss­fas­sung?

Die verschiedenen Beschlussfassungsarten unterscheiden sich vor allem danach, ob sie eine

  • gemeinsamen Termin und
  • eine Präsenz am gleichen Ort

erfordern.

Eine virtuelle Gesellschafterversammlung wird regelmäßig als Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt, sodass die Teilnehmer an verschiedenen Orten sitzen können. Gleiches gilt für die versammlungslose Beschlussfassung als Umlaufbeschluss. Demgegenüber sind die Teilnehmer einer Präsenzversammlung an einem bestimmten Ort präsent. 

Bei der Präsenzversammlung und der virtuellen Gesellschafterversammlung erfolgt eine simultane Stimmabgabe. Demgegenüber erfolgt die  Beschlussfassung bei einem Umlaufbeschluss (versammlungsloses Beschlussverfahren) keine simultane Stimmabgabe.

Übersicht zu den grundlegenden Unterschiede 

 Präsenzversammlung (§ 48 Abs. 1 GmbHG)Virtuelle Versammlung (gesetzlich nicht geregelt)Versammlungslose Beschlussfassung / „Umlaufbeschlussfassung“(§ 48 Abs. 2 GmbHG)
Teilnehmer an einem Ort präsent  positivnegativ (räumliche Trennung)negativ (räumliche Trennung) 
Simultane Stimmabgabe positiv positivnegativ (zeitlich gestreckte Stimmabgabe) 

Inhaltsverzeichnis

Gremien und Beschlüsse. Einfach und digital.

Hunderte Unternehmen aller Größenordnungen nutzen Resolvio, um ihre Gremien zu managen, Beschlüsse zu fassen und so schneller bessere Entscheidungen zu fassen.

Ein Artikel von

Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A
Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A

Rechtsanwalt, Steuerberater

Hubertus ist Rechtsanwalt und Steuerberater mit dem Schwerpunkt im Gesellschaftsrecht und arbeitet daran, die Digitalisierung der Beschlussfassung voranzutreiben. Hubertus hat sich schon mit Beschlüssen beschäftigt, als er beim Notar eine Ausbildung zum Notarfachangestellten machte. Derzeit promoviert er zu einem gesellschaftsrechtlichen Thema im Bereich der Managerhaftung.

zur Autorenseite