Worin unterscheiden sich die verschiedenen Arten der Beschlussfassung?
Die verschiedenen Beschlussfassungsarten unterscheiden sich vor allem danach, ob sie eine
- gemeinsamen Termin und
- eine Präsenz am gleichen Ort
erfordern.
Eine virtuelle Gesellschafterversammlung wird regelmäßig als Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt, sodass die Teilnehmer an verschiedenen Orten sitzen können. Gleiches gilt für die versammlungslose Beschlussfassung als Umlaufbeschluss. Demgegenüber sind die Teilnehmer einer Präsenzversammlung an einem bestimmten Ort präsent.
Bei der Präsenzversammlung und der virtuellen Gesellschafterversammlung erfolgt eine simultane Stimmabgabe. Demgegenüber erfolgt die Beschlussfassung bei einem Umlaufbeschluss (versammlungsloses Beschlussverfahren) keine simultane Stimmabgabe.
Übersicht zu den grundlegenden Unterschiede
Präsenzversammlung (§ 48 Abs. 1 GmbHG) | Virtuelle Versammlung (gesetzlich nicht geregelt) | Versammlungslose Beschlussfassung / „Umlaufbeschlussfassung“(§ 48 Abs. 2 GmbHG) | |
Teilnehmer an einem Ort präsent |
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(räumliche Trennung) |
(räumliche Trennung)
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Simultane Stimmabgabe |
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(zeitlich gestreckte Stimmabgabe)
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