Welches Mehrheitserfordernis ist zu beachten?
Welches Mehrheitserfordernis gilt, ergibt sich aus dem Gesetz oder dem Gesellschaftsvertrag.
Mehrheitserfodernisse bestehen immer aus einer Mehrheitsschwelle (z.B. 51 %) und eine Bezugsgröße (z.B. “der abgegebenen Stimmen”).
Ist im Gesetz oder im Gesellschaftsvertrag ein Mehrheitserfordernis enthalten, ist zu fragen, für welche Bereiche das Mehrheitserfordernis gelten soll (Geltungsbereich).