Stimmenzählung
Es kann vorkommen, dass die Stimmen gewisser Abstimmungsteilnehmer nicht mitgezählt werden dürfen. Es gibt insbesondere in den folgenden Fällen:
- Ruhende Stimmen (zB aus eigenen Anteilen der GmbH),
- Stimmen, die einem Stimmverbot unterliegen,
- Stimmen, die treuwidrig abgegeben wurden.
Was gilt bei Stimmgleichheit?
Bei Stimmgleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Damit die Stimmenanzahl zumindest die einfache Mehrheitsschwelle überschreiten, bedarf es mindestens eine “DAFÜR”-Stimme mehr als “DAGEGEN”-Stimmen.
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Ein Artikel von
Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A
Rechtsanwalt, Steuerberater
Hubertus ist Rechtsanwalt und Steuerberater mit dem Schwerpunkt im Gesellschaftsrecht und arbeitet daran, die Digitalisierung der Beschlussfassung voranzutreiben. Hubertus hat sich schon mit Beschlüssen beschäftigt, als er beim Notar eine Ausbildung zum Notarfachangestellten machte. Derzeit promoviert er zu einem gesellschaftsrechtlichen Thema im Bereich der Managerhaftung.
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