Welche Fristen müssen bei der Initiierung einer Beschlussfassung im Umlaufverfahren (ohne Versammlung) beachtet werden?

Sofern im Gesellschaftsvertrag nichts zur Frist geregelt ist, gelten die Fristvorgaben für die Einladung zu einer Gesellschafterversammlung entsprechend. Hiernach ist grundsätzlich von einer Stimmfrist von mindestens 1 Woche auszugehen [vgl. LG Hamburg].

Nutze unseren Fristrechner, um bei der Berechnung der Fristvorgaben für die Einladung zur Gesellschafterversammlung keine Fehler zu machen.