Welche Fristen müssen bei der Einberufung einer Präsenzversammlung beachtet werden?
Die Dauer der Einberufungsfrist beträgt grundsätzlich mindestens eine Woche (vgl. § 51 Abs. 1 S. 2 GmbHG), wenn im Gesellschaftsvertrag keine abweichende Frist bestimmt ist.
Sie soll den Gesellschaftern ermöglichen, die Reise zum Versammlungsort zu planen und die Tagesordnung inhaltlich vorzubereiten (Liebscher in MüKoGmbHG, 3. Aufl. 2019, § 51 Rn. 22).
Knifflig ist jedoch die Fristberechnung. Unser Fristenrechner für die Ladung zur Gesellschafterversammlung hilft dir, eine fristgemäße Einladung zu erstellen und die Fristregeln zu beachten.
Folgende Fristregeln sind zu beachten:
Der Fristbeginn wird durch den Tag ausgelöst, an dem nach der üblichen Übermittlungszeit spätestens mit dem Zugang des Einladungsschreibens gerechnet werden kann (BGH). Die übliche Postlaufzeit beträgt im Inland zwei Werktage, im Ausland mindestens vier Tage (Liebscher in MüKoGmbHG, 3. Aufl. 2019, § 51 Rn. 26). Sofern der Gesellschaftsvertrag eine Einladung per Email zulässt, wird die Einberufungsfrist bei einer morgentlichen Emailversendung noch an demselben Tag ausgelöst. Bei einer abendlichen Emailversendung wird der Fristlauf jedoch erst am Folgetag ausgelöst, weil erst am nächsten Tag mit einer Kenntnisnahme der Email regelmäßig zu rechnen ist.
Das Fristende fällt auf den Tag, dessen Benennung dem Tag entspricht, in den das fristauslösende Ereignis fällt.
Beispiel: Das Einladungsschreiben wird am Montag morgen per Post an die Gesellschafter im Inland abgesandt. Es gilt eine Postlaufzeit von 2 Werktagen, sodass der Fristlauf am darauffolgenden Mittwoch ausgelöst wird. Das Fristende fällt dann auf den Mittwoch eine Woche später. Die Gesellschafterversammlung kann frühestens am Folgetag, also am Donnerstag stattfinden.
Sofern das rechnerische Fristende auf einen Samstag oder einen Sonn- oder Feiertag fällt, verschiebt sich das maßgebliche Fristende auf den darauffolgenden Werktag (analog § 193 BGB, h.M., vgl. Liebscher in MüKoGmbHG, 3. Aufl. 2019, § 51 Rn. 28 mwN). Wenn beispielsweise das rechnerische Fristende auf das Wochenende fällt, verschiebt sich das maßgebliche Fristende auf den darauffolgenden Montag, sodass die Gesellschafterversammlung frühestens am Dienstag stattfinden kann.
Beispiel: Das Einladungsschreiben wird am Donnerstag morgen per Post an die Gesellschafter im Inland abgesandt. Es gilt eine Postlaufzeit von 2 Werktagen, sodass der Fristlauf am darauffolgenden Samstag ausgelöst wird. Das Fristende fällt dann rechnerisch auf den Samstag eine Woche später, sodass sich das maßgebliche Fristende auf den darauffolgenden Montag verschiebt. Die Gesellschafterversammlung kann frühestens am Folgetag, also am Dienstag stattfinden.
Beachte: Auch die Berechnung der Einberufungsfrist kann im Gesellschaftsvertrag abweichend geregelt sein. In manchen Satzungen ist beispielsweise bestimmt, dass es keine Rolle spielt, ob das Fristende auf einen Samstag oder einen Sonn- oder Feiertag fällt, damit es international bei abweichenden Feiertagen zu keiner Verwirrung kommen kann.