Welche Berechnungsregeln beachtet der Resolvio-Fristenrechner?
Der Resolvio-Fristenrechner beachtet bei der Fristberechnung die gesetzlichen Bestimmungen. Außerdem werden die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze beachtet sowie die Regeln, die in der juristischen Literatur herrschend anerkannt sind, nämlich:
- Hinzurechnung einer Postlaufzeit
- Verlängerte Postlaufzeit bei ausländischen Gesellschafter
- Verlängerte Postlaufzeit bei Zugang am Wochenende/Feiertag
- Hinausgeschobenes Fristende bei Fristende am Wochenende/Feiertag (entsprechend § 193 BGB)
- Hinweis auf str. Rechtslage bei Fallen des Versammlungstags auf Sonn- oder Feiertag
- Versammlungstag erst nach Ablauf des Tages, auf den das Fristende fällt