Welche Berechnungsregeln beachtet der Resolvio-Fristenrechner?

Der Resolvio-Fristenrechner beachtet bei der Fristberechnung die gesetzlichen Bestimmungen. Außerdem werden die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze beachtet sowie die Regeln, die in der juristischen Literatur herrschend anerkannt sind, nämlich:

  • Hinzurechnung einer Postlaufzeit
  • Verlängerte Postlaufzeit bei ausländischen Gesellschafter
  • Verlängerte Postlaufzeit bei Zugang am Wochenende/Feiertag
  • Hinausgeschobenes Fristende bei Fristende am Wochenende/Feiertag (entsprechend § 193 BGB)
  • Hinweis auf str. Rechtslage bei Fallen des Versammlungstags auf Sonn- oder Feiertag
  • Versammlungstag erst nach Ablauf des Tages, auf den das Fristende fällt