Was ist ein Versammlungsleiter?
Ein Versammlungsleiter ist die Person, die bei einer Beschlussfassung in einer Präsenz- oder Videoversammlung den Vorsitz der Versammlung übernimmt. Er prüft, wer anwesend ist und trägt dafür Sorge, dass die Tagesordnung Punkt für Punkt abgearbeitet wird. Die wichtigste Aufgabe des Versammlungsleiters ist es hierbei, die einzelnen Abstimmungsergebnis festzustellen. Zudem übernimmt er regelmäßig die Protokollierung der Versammlung.
Wer Versammlungsleiter ist, kann sich aus dem Gesellschaftsvertrag ergeben. Sofern der Gesellschaftsvertrag hierzu keine Bestimmung trifft, können die Abstimmungsteilnehmer vorab über den Vorsitz der Versammlung Beschluss fassen (Liebscher in MüKoGmbHG, 3. Aufl. 2019, § 48 Rn. 107).
Sofern weder ein Versammlungsleiter im Gesellschaftsvertrag bestimmt ist, noch durch Beschluss bestimmt wird, muss die Versammlung ohne Versammlungsleiter durchgeführt werden. Verbindliche Feststellung über das Beschlussergebnis sind in einem solchen Fall nicht möglich [Seibt in Scholz, GmbHG, 12. Aufl. 2018 ff., § 48 Rn. 33].