Was ist ein Beschlussquorum?

Beschlussquoren sind Vorschriften im Gesetz oder Gesellschaftsvertrag bzw. Satzung, die eine Mindestteilnehmerzahl für die Beschlussfassung vorsehen. Ohne ein solches Beschlussquorum kann auch schon Beschlussfähigkeit eintreten, wenn nur ein einzelner stimmberechtigter Gesellschafter an der Beschlussfassung teilnimmt [OLG Köln; Noack in Noack/Servatius/Haas, 23. Aufl. 2022, § 48 Rn. 3].

Ein gesellschaftsvertragliches Beschlussquorum für einen Gesellschafterbeschluss kann beispielsweise vorsehen, dass eine Beschlussfassung erst wirksam wird, wenn mehr als 75% des Stammkapitals bei der Beschlussfassung vertreten ist. Für die Beschlussfassung des Aufsichtsrats bestimmt im Übrigen sogar das Gesetz (§ 108 Abs. 3 Satz 3 AktG), dass mindestens drei Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen müssen.