Was ist ein Beschlussantrag?

Der Beschlussantrag ist ein besonders wichtiger Bestandteil des Beschlusses, denn er bestimmt den Inhalt des Beschlusses und kanalisiert die auf ihn bezogenen Entscheidungsmöglichkeiten auf “Ja” bzw. “Dafür” und “Nein” bzw. “Dagegen”. [Dominik Skauradszun, Der Beschluss als Rechtsgeschäft, Habilitation 2020, S. 70]

Der Beschlussantrag muss alle wesentlichen Inhalte des Rechtsgeschäfts enthalten, über welches Beschluss gefasst werden soll (“essentialia negotii”). Fehlt es an einem erforderlichen Inhaltselement, ist der Beschluss zu unbestimmt. [Dominik Skauradszun, Der Beschluss als Rechtsgeschäft, Habilitation 2020, S. 72 ff.]

Ein Beschlussantrag muss so bestimmt sein, dass die stimmberechtigten Abstimmungsteilnehmer mit “Dafür” oder “Dagegen” hierauf antworten können. Beispielsweise wäre eine offene Frage zu unbestimmt, um Beschlussantrag zu sein, etwa: 

 “Wer soll neuer Geschäftsführer werden?” ⛔

 

Dagegen ist eine Ja-/Nein-Frage bzw. eine thesenartige ausreichend bestimmt und taugt für einen Beschlussantrag: 

“Soll Peter Müller zum neue Geschäftsführer bestellt werden?” ✔️

“Peter neuer wird zum neuen Geschäftsführer bestellt.” ✔️