Rechtsnatur des Beschlusses

Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A
Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A
letztes Update: 11.04.2024

Was ist ein Be­schluss?

Beschließen bedeutet: formalisiertes Entscheiden – in der Gruppe oder als Einzelperson. Ein Beschluss ist daher eine bestimmte Art der Entscheidung, welche für alle Mitglieder der Gruppe verbindlich ist und rechtswirksam gilt, wenn bestimmte Formalien eingehalten worden sind. 

Juristisch spricht man von einem “Rechtsgeschäft eigener Art”, welches sich von dem Rechtsgeschäft des Vertrags unterscheidet.1

Das besondere an einem Beschluss ist dabei, dass Entscheidungen mit der Mehrheit der Stimmen getroffen werden können. Dies unterscheidet den Beschluss ganz wesentlich von einem Vertrag: Ein Vertrag gilt nur, wenn beide Vertragsparteien übereinstimmende Willenserklärungen abgeben.

Das rechtswirksame Entscheiden mit Mehrheit kann das Management und die Verwaltung eines Unternehmens im Alltag ganz erheblich vereinfachen: Bei umstrittenen Fragen beschleunigt ein Entscheiden mit der Mehrheit die Entscheidungsfindung oder macht sie überhaupt erst möglich.2

Fußnoten

  1. Dominik Skauradszun, Der Beschluss als Rechtsgeschäft, Habilitation 2020, S. 50 mwN. ↩︎
  2. Diesen Vorteil gegenüber dem Vertrag hervorhebend: Dominik Skauradszun, Der Beschluss als Rechtsgeschäft, Habilitation 2020, S. 21. ↩︎

Inhaltsverzeichnis

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Ein Artikel von

Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A
Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A

Rechtsanwalt, Steuerberater

Hubertus ist Rechtsanwalt und Steuerberater mit dem Schwerpunkt im Gesellschaftsrecht und arbeitet daran, die Digitalisierung der Beschlussfassung voranzutreiben. Hubertus hat sich schon mit Beschlüssen beschäftigt, als er beim Notar eine Ausbildung zum Notarfachangestellten machte. Derzeit promoviert er zu einem gesellschaftsrechtlichen Thema im Bereich der Managerhaftung.

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