Was ist ein Abstimmungsleiter?
Der Abstimmungsleiter ist das Äquivalent eines Versammlungsleiters bei einer Beschlussfassung ohne Versammlung (Umlaufbeschlussfassung).
Aufgabe des Abstimmungsleiters ist es,
- die Stimmabgaben entgegenzunehmen,
- die Stimmabgaben auszuwerten, also das Beschlussergebnis festzustellen,
- das Beschlussergebnis allen Abstimmungsteilnehmern mitzuteilen (Hüffer/Schäfer in Habersack/Casper/Löbbe, 3. Aufl. 2020, § 48 Rn. 53).
Die Person des Abstimmungsleiters kann sich aus den Regelungen des Gesellschaftsvertrags ergeben oder aufgrund eines (konkludenten) Beschlusses der Abstimmungsteilnehmer. Der Abstimmungsleiter kann dabei ein Geschäftsführer, der Initiator des Umlaufbeschlusses oder ein vom Initiator benannter Gesellschafter sein (Wicke, GmbHG, 4. Aufl. 2020, § 48 Rn. 6). Sofern kein Abstimmungsteilnehmer bestimmt ist, übernimmt diese Aufgabe regelmäßig die Geschäftsführung [Noack in Noack/Servatius/Haas, 23. Aufl. 2022, GmbHG § 48 Rn. 31).