Was gilt bei Stimmgleichheit?
Bei Stimmgleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Damit die Stimmenanzahl zumindest die einfache Mehrheitsschwelle überschreiten, bedarf es mindestens eine “DAFÜR”-Stimme mehr als “DAGEGEN”-Stimmen.
Bei Stimmgleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Damit die Stimmenanzahl zumindest die einfache Mehrheitsschwelle überschreiten, bedarf es mindestens eine “DAFÜR”-Stimme mehr als “DAGEGEN”-Stimmen.