Ungültige Stimmabgaben
Wann ist eine Stimmabgabe ungültig?
Ausnahmsweise kann eine Stimmabgabe ungültig sein und ist daher von dem Versammlungs- oder Abstimmungsleiter nicht mitzuzählen. Eine ungültige Stimmabgabe kann vor allem in zwei Situationen auftreten:
- Verstoß gegen ein Stimmverbot,
- Verstoß gegen eine Stimmpflicht.
Was ist eine Stimmpflicht?
In seltenen Fällen kann die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht einen Gesellschafter auch ausnahmsweise dazu verpflichten, seine Stimme für eine ganz bestimmte Stimmmöglichkeit abzugeben. Hierfür müssen die folgenden Voraussetzungen vorliegen (BGH 1986; BGH 2016):
- Die Erhaltung der Gesellschaft steht auf dem Spiel.
- Eine bestimmte Maßnahme ist zur Erhaltung des Geschaffenen zwingend geboten.
- Die entsprechende Stimmabgabe ist für die Gesellschafter unter Berücksichtigung der eigenen schutzwerten Belange zumutbar.
Eine solche Stimmpflicht haben die Gerichte in den folgenden Einzelfällen bejaht:
- Kapitalerhöhung (BGH),
- übliche Geschäftsführervergütung (BGH 1965; BGH 2006),
- Maßnahmen gegen einen Gesellschafter aus wichtigem Grund
- Abberufung (BGH 1990; BGH 1993; BGH 2009 – II ZR 166/07; BGH 2009 – II ZR 169/07),
- Gesellschafterausschluss (BGH 1975; BGH 1976; BGH 2009),
- Verfolgung von Ansprüchen (BGH),
- Änderung einer gesetzeswidrigen Satzungsbestimmung (OLG Stuttgart).
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Ein Artikel von
Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A
Rechtsanwalt, Steuerberater
Hubertus ist Rechtsanwalt und Steuerberater mit dem Schwerpunkt im Gesellschaftsrecht und arbeitet daran, die Digitalisierung der Beschlussfassung voranzutreiben. Hubertus hat sich schon mit Beschlüssen beschäftigt, als er beim Notar eine Ausbildung zum Notarfachangestellten machte. Derzeit promoviert er zu einem gesellschaftsrechtlichen Thema im Bereich der Managerhaftung.
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