Ungültige Stimmabgaben

Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A
Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A
letztes Update: 14.03.2024

Wann ist eine Stimm­ab­ga­be un­gül­tig?

Ausnahmsweise kann eine Stimmabgabe ungültig sein und ist daher von dem Versammlungs- oder Abstimmungsleiter nicht mitzuzählen. Eine ungültige Stimmabgabe kann vor allem in zwei Situationen auftreten:

  1. Verstoß gegen ein Stimmverbot,
  2. Verstoß gegen eine Stimmpflicht.

Was ist eine Stimm­pflicht?

In seltenen Fällen kann die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht einen Gesellschafter auch ausnahmsweise dazu verpflichten, seine Stimme für eine ganz bestimmte Stimmmöglichkeit abzugeben. Hierfür müssen die folgenden Voraussetzungen vorliegen (BGH 1986; BGH 2016):

  1. Die Erhaltung der Gesellschaft steht auf dem Spiel.
  2. Eine bestimmte Maßnahme ist zur Erhaltung des Geschaffenen zwingend geboten.
  3. Die entsprechende Stimmabgabe ist für die Gesellschafter unter Berücksichtigung der eigenen schutzwerten Belange zumutbar.

Eine solche Stimmpflicht haben die Gerichte in den folgenden Einzelfällen bejaht: 

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Ein Artikel von

Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A
Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A

Rechtsanwalt, Steuerberater

Hubertus ist Rechtsanwalt und Steuerberater mit dem Schwerpunkt im Gesellschaftsrecht und arbeitet daran, die Digitalisierung der Beschlussfassung voranzutreiben. Hubertus hat sich schon mit Beschlüssen beschäftigt, als er beim Notar eine Ausbildung zum Notarfachangestellten machte. Derzeit promoviert er zu einem gesellschaftsrechtlichen Thema im Bereich der Managerhaftung.

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