Gesellschafterversammlung am Sonntag (LG Darmstadt, Urteil vom 25.11.1980, Az.: 15 O 446/80)

Leitsatz:

  • Die in einer an einem Sonntag stattfindenden Gesellschafterversammlung gefaßten Beschlüsse können das Teilnahmerecht eines Gesellschafters verletzen, weil eine nicht geschäftsübliche Versammlungszeit gewählt wurde.