Kurz & bündig: Das ist die richtige Beschluss-Vorlage für deine Entscheidung

Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A
Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A
letztes Update: 27.02.2024

In diesem Artikel erfährst du kurz und bündig, welche allgemeine Beschluss-Vorlage für deinen Beschluss die richtige ist, egal ob die Entscheidung im Gesellschafterkreis, in der Geschäftsführung oder im Aufsichtsrat oder Beirat getroffen und dokumentiert werden soll.

Doch zunächst ein kleiner Rückblick: In der zurückliegenden Artikelserie haben wir uns die 4 wichtigsten Arten der Beschlussfassung genau angesehen. Wenn dich eine Beschlussfassungsart besonders interessiert, kannst du sie dir hier nochmal im Detail ansehen:

  1. Förmliche Präsenzversammlung
  2. Vollversammlung
  3. Umlaufbeschluss
  4. Virtuelle Versammlung

Daneben gibt es für Alleingesellschafter oder Alleingeschäftsführer den “Allein-Beschluss”. Hierbei handelt es sich technisch jedoch auch um eine Vollversammlung “mit sich selbst”.

Dau­men­re­gel: Das ist die rich­ti­ge Be­schluss-Vor­la­ge

Letztlich muss jeder Gesellschafter, Geschäftsführer oder Aufsichtsrat/Beirat anhand der individuellen Umstände entscheiden, welche allgemeine Beschluss-Vorlage für die anstehenden Entscheidungen die richtige ist. Wir können dir hierfür die folgenden Daumenregeln an die Hand geben:

  1. Bist du Alleingesellschafter oder Alleingeschäftsführer?

    Fasse einen Allein-Beschluss zur rechtskonformen Dokumentation deiner Entscheidung!

  2. Ist eine einstimmige Entscheidung zu erwarten und ein Präsenztreffen ist nicht notwendig?

    Dann dürfte das (einstimmige) Umlaufverfahren für dich passend sein.

  3. Ist eine einstimmige Entscheidung zu erwarten und ein Präsenztreffen soll durchgeführt werden?

    Dann dürfte die Vollversammlung die richtige Beschlussfassungsart sein.

  4. Soll über ein streitiges Thema abgestimmt werden, bei welchem Gegenstimmen zu erwarten sind?

    In einem solchen Fall ist die förmliche Gesellschafterversammlung regelmäßig die richtige Wahl. Alternativ kann auf die virtuelle Versammlung zurückgegriffen werden, wenn ein Treffen vermieden werden soll und der Gesellschaftsvertrag dies zulässt (Als “Versammlungsort” sind in der Einladung dann die Videoplattform und die entsprechenden Logindaten anzugeben).

TL;DR: Schnell­check

Um dich bei der Entscheidung für die richtige Beschlussfassungsart zu unterstützen, haben wir einen kleinen Schnellcheck entwickelt. Damit kannst du ruck-zuck herausfinden, welche Beschlussfassungsart für dich die richtige ist.

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Ein Artikel von

Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A
Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A

Rechtsanwalt, Steuerberater

Hubertus ist Rechtsanwalt und Steuerberater mit dem Schwerpunkt im Gesellschaftsrecht und arbeitet daran, die Digitalisierung der Beschlussfassung voranzutreiben. Hubertus hat sich schon mit Beschlüssen beschäftigt, als er beim Notar eine Ausbildung zum Notarfachangestellten machte. Derzeit promoviert er zu einem gesellschaftsrechtlichen Thema im Bereich der Managerhaftung.

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